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   BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B   

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BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B (https://dejure.org/2008,59960)
BSG, Entscheidung vom 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B (https://dejure.org/2008,59960)
BSG, Entscheidung vom 28. März 2008 - B 2 U 25/08 B (https://dejure.org/2008,59960)
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  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B
    11 Art. 103 des Grundgesetzes - bzw §§ 62, 128 Abs. 2 SGG - verpflichten das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl BVerfGE 96, 205, 216 mwN, stRspr).

    Diese Vorschriften sollen verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22.267, 274; 96, 205, 216 f).

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B
    Über die Frage, ob eine mündliche Verhandlung erforderlich ist, entscheidet das Gericht nach seinem Ermessen; das Revisionsgericht kann auf Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde nur prüfen, ob das LSG erkennbar von diesem Ermessen fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, indem es etwa aufgrund von sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung von einer mündlichen Verhandlung abgesehen und im vereinfachten Verfahren durch Beschluss entschieden hat (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN).

    Diese Vorschriften sollen verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22.267, 274; 96, 205, 216 f).

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B
    Es muss eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B
    Diese Vorschriften sollen verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22.267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B
    Nach der Rechtsprechung des BSG hält ein Beteiligter einen zuvor mit Schriftsatz gestellten Beweisantrag nicht mehr aufrecht, wenn er sich, ohne den Beweisantrag zu wiederholen, gemäß § 124 Abs. 2 SGG mit einer Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklärt (stellvertretend BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).
  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

    Auszug aus BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B
    Nach Zugang der Anhörungsmitteilung muss daher der Beteiligte, der schriftsätzlich gestellte Beweisanträge aufrechterhalten oder neue Beweisanträge stellen will, innerhalb der vom LSG gesetzten Frist (hier: 15. Oktober 2007) diesem ausdrücklich die Aufrechterhaltung dieser Anträge mitteilen oder neue förmliche Beweisanträge stellen (vgl Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2000 - B 2 U 336/00 B - mwN).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B
    Zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung des Beschwerdeführers erforderlich, wo er welchen der Zivilprozessordnung (ZPO) genügenden Beweisantrag (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 210 mwN) gestellt und ihn auch aufrechterhalten hat, und inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B
    Dazu ist zunächst darzutun, welcher bestimmten abstrakten Rechtsfrage in dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass die Zulassungsgründe schlüssig dargetan werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl 2005, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
  • OLG Jena, 26.09.2001 - 2 U 362/01

    Anlocken durch Treueprämien als Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus BSG, 28.03.2008 - B 2 U 25/08 B
    Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem von ihr genannten Beweisangebot um einen Beweisantrag iS der ZPO handelt, denn die Klägerin hat jedenfalls nicht schlüssig dargelegt, dass dieser Antrag von ihr - wie erforderlich (vgl nur Beschluss des Senats vom 8. Februar 2002 - B 2 U 362/01 B - mwN) - aufrechterhalten worden ist.
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